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   BVerfG, 08.12.2020 - 1 BvR 149/16   

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BVerfG, 08.12.2020 - 1 BvR 149/16 (https://dejure.org/2020,45590)
BVerfG, Entscheidung vom 08.12.2020 - 1 BvR 149/16 (https://dejure.org/2020,45590)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Dezember 2020 - 1 BvR 149/16 (https://dejure.org/2020,45590)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Entscheidungen zur menschenunwürdigen Unterbringung von Gefangenen verfassungswidrig

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 839 Abs 3 BGB
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Versagung von Prozesskostenhilfe für Amtshaftungsklage wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen trotz insoweit ungeklärter Rechtsfragen verletzt Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit - Gegenstandswertfestsetzung

  • Wolters Kluwer

    Annahme einer menschenunwürdigen Unterbringung in der Untersuchungshaft durch eine doppelt belegte Zelle ohne baulich abgetrennte Toilette; Gewährleistung der Rechtsschutzgleichheit i.R.d. Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Amtshaftungsklage

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Versagung von Prozesskostenhilfe für Amtshaftungsklage wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen trotz insoweit ungeklärter Rechtsfragen verletzt Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit - Gegenstandswertfestsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1 ; BGB § 839 Abs. 3
    Annahme einer menschenunwürdigen Unterbringung in der Untersuchungshaft durch eine doppelt belegte Zelle ohne baulich abgetrennte Toilette; Gewährleistung der Rechtsschutzgleichheit i.R.d. Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Amtshaftungsklage

  • datenbank.nwb.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Versagung von Prozesskostenhilfe für Amtshaftungsklage wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen trotz insoweit ungeklärter Rechtsfragen verletzt Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit - Gegenstandswertfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Entscheidungen zur menschenunwürdigen Unterbringung von Gefangenen verfassungswidrig

  • lto.de (Kurzinformation)

    Unterbringung von Gefangenen: Bayerische Häftlinge mit Verfassungsbeschwerden erfolgreich

  • tp-presseagentur.de (Pressemitteilung)

    Entscheidungen zur menschenunwürdigen Unterbringung von Gefangenen verfassungswidrig

Besprechungen u.ä.

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2020 - 1 BvR 149/16
    Das Bundesverfassungsgericht hat die hier maßgeblichen Fragen zu Inhalt und Reichweite des aus Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG folgenden Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit bereits geklärt (vgl. BVerfGE 81, 347 ; 92, 122 ).

    Das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz erfordert, nämlich nicht selbst bieten, sondern ihn erst zugänglich machen (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Ist dies jedoch nicht der Fall, steht eine höchstrichterliche Klärung noch aus oder kann die Erfolgsaussicht des Hauptsacheverfahrens gar mit Verweis auf bereits vorliegende Rechtsprechung begründet werden, so ist es mit dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit nicht zu vereinbaren, der unbemittelten Partei wegen fehlender Erfolgsaussicht ihres Begehrens Prozesskostenhilfe vorzuenthalten (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 409/09

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Amtshaftungsklage wegen

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2020 - 1 BvR 149/16
    Als Faktoren sind dabei in räumlicher Hinsicht in erster Linie die Bodenfläche pro Gefangenen und die Situation der sanitären Anlagen, namentlich die Abtrennung und Belüftung der Toilette, zu beachten; als die Haftsituation mildernde oder verschärfende Merkmale müssen der Umfang der täglichen Einschlusszeiten und die Belegdichte des Haftraums Berücksichtigung finden (vgl. nur BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. Februar 2011 - 1 BvR 409/09 -, Rn. 30; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juli 2015 - 1 BvR 1127/14 -, Rn. 12, 18; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. März 2016 - 2 BvR 566/15 -, Rn. 27; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 13. Juli 2016 - 1 BvR 826/13 -, Rn. 14).

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Aufschlusszeiten bislang lediglich als möglichen kompensierenden Faktor zu räumlich beengten Haftverhältnissen in den Blick genommen und als nicht hinreichend geklärt angesehen, ab welcher Stundenzahl die Verkürzung der täglichen Einschlusszeit in der Zelle die räumlichen Haftbedingungen derart abmildert, dass nicht mehr von einer Menschenwürdeverletzung auszugehen ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. Februar 2011 - 1 BvR 409/09 -, Rn. 34 a.E.).

  • BVerfG, 17.02.2020 - 1 BvR 3182/15

    Vorverlagerung ungeklärter Rechtsfragen zur menschenwürdigen Unterbringung von

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2020 - 1 BvR 149/16
    An klärenden Leitentscheidungen des Bundesgerichtshofs hierzu fehlt es nach wie vor (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. Februar 2020 - 1 BvR 3182/15 -, Rn. 19).

    cc) Die Fachgerichte hätten, um den Anspruch des Beschwerdeführers auf Rechtsschutzgleichheit zu wahren, berücksichtigen müssen, dass diese Anforderungen zur Zeit insbesondere durch Leitentscheidungen des Bundesgerichtshofs nach wie vor nicht geklärt sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. Februar 2020 - 1 BvR 3182/15 -, Rn. 19).

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2020 - 1 BvR 149/16
    Die Festsetzung des Gegenstandwerts beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • KG, 17.02.2015 - 9 U 129/13

    Amtshaftung im Strafvollzug: Rechtmäßigkeit eines Hafteinschlusses von täglich 23

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2020 - 1 BvR 149/16
    In zwei Entscheidungen hat das Kammergericht Berlin einen täglich 23-stündigen Einschluss in einem Einzelhaftraum unabhängig von den baulich-räumlichen Haftumständen für mit den Anforderungen der Menschenwürdegarantie nicht vereinbar gehalten und dies mit der hierdurch bewirkten sozialen Isolierung des Gefangenen begründet (vgl. für den Strafvollzug KG, Urteil vom 17. Februar 2015 - 9 U 129/13 -, juris, Rn. 27; für einen Fall der Untersuchungshaft KG, Urteil vom 2. Dezember 2014 - 9 U 182/13 -, juris, Rn. 26).
  • BVerfG, 07.11.2011 - 1 BvR 1403/09

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2020 - 1 BvR 149/16
    Dass der Beschwerdeführer unterschrieben hat, dass er mit einer Mehrfachbelegung seines Haftraums auf Station F einverstanden ist, führt zu keiner anderen Bewertung, da die Frage, ob eine Einwilligung in eine menschenunwürdige Unterbringung wirksam sein kann, ebenfalls ungeklärt ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. November 2011 - 1 BvR 1403/09 -, Rn. 42).
  • KG, 02.12.2014 - 9 U 182/13

    Amtspflichtverletzung im berliner U-Haftvollzug: Tägliche Einschlusszeiten von

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2020 - 1 BvR 149/16
    In zwei Entscheidungen hat das Kammergericht Berlin einen täglich 23-stündigen Einschluss in einem Einzelhaftraum unabhängig von den baulich-räumlichen Haftumständen für mit den Anforderungen der Menschenwürdegarantie nicht vereinbar gehalten und dies mit der hierdurch bewirkten sozialen Isolierung des Gefangenen begründet (vgl. für den Strafvollzug KG, Urteil vom 17. Februar 2015 - 9 U 129/13 -, juris, Rn. 27; für einen Fall der Untersuchungshaft KG, Urteil vom 2. Dezember 2014 - 9 U 182/13 -, juris, Rn. 26).
  • BVerfG, 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07

    Gebot der Rechtschutzgleichheit; Auslegung und Anwendung der Vorschriften über

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2020 - 1 BvR 149/16
    Ansonsten würde der unbemittelten Partei im Gegensatz zu der bemittelten die Möglichkeit genommen, ihren Rechtsstandpunkt im Hauptsacheverfahren darzustellen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juni 2006 - 2 BvR 626/06 u.a. -, Rn. 12; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Februar 2008 - 1 BvR 1807/07 -, Rn. 23; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. Mai 2016 - 1 BvR 3359/14 -, Rn. 14).
  • BGH, 04.07.2013 - III ZR 342/12

    Amtshaftung wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen und/oder

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2020 - 1 BvR 149/16
    Allerdings lassen sich die Fragen, wann die räumlichen Verhältnisse in einer Strafanstalt derart beengt sind, dass die Unterbringung eines Gefangenen dessen Menschenwürde verletzt, und welche Anforderungen an Einschlusszeiten zu stellen sind, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht abstrakt-generell klären, sondern müssen der tatrichterlichen Beurteilung überlassen bleiben (beispielhaft BGHZ 198, 1 ).
  • BVerfG, 22.03.2016 - 2 BvR 566/15

    Verfassungswidrige Unterbringung eines Strafgefangenen (Haftraumgröße zwischen

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2020 - 1 BvR 149/16
    Als Faktoren sind dabei in räumlicher Hinsicht in erster Linie die Bodenfläche pro Gefangenen und die Situation der sanitären Anlagen, namentlich die Abtrennung und Belüftung der Toilette, zu beachten; als die Haftsituation mildernde oder verschärfende Merkmale müssen der Umfang der täglichen Einschlusszeiten und die Belegdichte des Haftraums Berücksichtigung finden (vgl. nur BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. Februar 2011 - 1 BvR 409/09 -, Rn. 30; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juli 2015 - 1 BvR 1127/14 -, Rn. 12, 18; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. März 2016 - 2 BvR 566/15 -, Rn. 27; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 13. Juli 2016 - 1 BvR 826/13 -, Rn. 14).
  • BVerfG, 27.02.2002 - 2 BvR 553/01

    Effektiver Rechtsschutz für Strafgefangene

  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvR 1450/00

    Verletzung von GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 bei der Auslegung und Anwendung

  • OLG Hamm, 18.03.2009 - 11 U 88/08

    Schadensersatz wegen menschenunwürdiger Haftsituation in Justizvollzugsanstalt

  • BGH, 11.03.2010 - III ZR 124/09

    Amtshaftung: Kausalität zwischen Nichteinlegung eines Rechtsmittels und

  • BVerfG, 14.06.2006 - 2 BvR 626/06

    Prozesskostenhilfe bei höchstrichterlich noch nicht geklärter Rechtsfrage

  • BVerfG, 14.07.2015 - 1 BvR 1127/14

    Geldentschädigung wegen Unterbringung in zu kleiner Einzelzelle

  • OLG Frankfurt, 18.07.2003 - 3 Ws 578/03

    Strafvollzug: Anfechtung der Zuweisung eines mehrfach belegten Haftraumes;

  • BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55

    Armenrecht

  • BVerfG, 13.07.2016 - 1 BvR 826/13

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für eine Amtshaftungsklage

  • BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvR 1229/94

    Im Verfahren der Verfassungsbeschwerde kann auch dem Äußerungsberechtigten unter

  • BVerfG, 20.05.2016 - 1 BvR 3359/14

    Versagung von Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung von

  • OLG Hamm, 25.03.2009 - 11 W 106/08

    Amtshaftung wegen gegen die Menschenwürde verstoßender Gemeinschaftsunterbringung

  • BVerfG, 07.11.2012 - 2 BvR 1567/11

    Strafvollzug (Menschenwürde; Haftraum; Ausstattung; Zellengröße); Zulässigkeit

  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 78/07

    Menschenunwürdige Unterbringung Strafgefangener wegen zu kleiner Hafträume bzw.

  • OLG Karlsruhe, 09.01.2006 - 1 Ws 147/05

    Strafvollzug: Belegung eines Haftraumes mit zwei Gefangenen

  • BSG, 07.12.2023 - B 4 AS 44/23 C
    Muss aber PKH selbst nicht schon immer dann gewährt werden, wenn eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage noch nicht höchstrichterlich entschieden ist (BVerfG [Kammer] vom 8.12.2020 - 1 BvR 149/16 - juris RdNr 14) , ist der Antrag auf PKH jedenfalls insbesondere dann abzulehnen, wenn eine Rechtsfrage bereits höchstrichterlich entschieden ist.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.03.2021 - 3 M 143.20

    Durchsuchung einer Wohnung zwecks Durchführung einer Abschiebung

    Dies überschritte die Grenzen der im Prozesskostenhilfeverfahren zulässigen Vorwegnahme von Ergebnissen einer Sachverhaltserforschung im Wege der Amtsermittlung oder einer Beweisaufnahme (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 20. Februar 2002 - 1 BvR 1450/00 - juris Rn. 12; Beschluss vom 8. Dezember 2020 - 1 BvR 149/16 - juris Rn. 14).
  • BayObLG, 15.02.2023 - 204 StObWs 490/22

    Strafvollstreckungskammer, Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens,

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hängt es in Bezug auf Haftbedingungen grundsätzlich von einer Gesamtschau der tatsächlichen, die Haftsituation bestimmenden Umstände ab, ob die Art und Weise der Unterbringung eines Strafgefangenen die Menschenwürde verletzt, wobei folgende Kriterien eine Rolle spielen: die Bodenfläche pro Gefangenem, die Situation der sanitären Anlagen, die Dauer der Unterbringung und die täglichen Einschlusszeiten, die Lage und Größe des Fensters, die Ausstattung und Belüftung des Haftraums sowie die Raumtemperatur und die hygienischen Verhältnisse (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. Dezember 2020 - 2 BvR 1845/18 -, BVerfGE 156, 182, juris Rn. 62 m.w.N. zur Rspr. des BVerfG zu den Verhältnissen in deutschen Haftanstalten), wobei - jedenfalls bei gemeinschaftlicher Unterbringung - die Situation der sanitären Anlagen, namentlich die Abtrennung und Belüftung der Toilette, zu beachten sind (BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2020 - 1 BvR 149/16 -, juris Rn. 17).

    Ein Verstoß gegen die Menschenwürde ergibt sich - anders als bei einer Mehrfachbelegung der Zelle (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2020 - 1 BvR 149/16 -, juris Rn. 21 a.E., Rn. 23) - auch nicht daraus, dass die Toilette baulich nicht abgetrennt war, da der Beschwerdeführer in der Einpersonenzelle nicht den Blicken anderer Zellengenossen ausgesetzt war und auch nicht von den Bediensteten der Anstalt beim Toilettengang beobachtet werden konnte.

  • BayObLG, 03.11.2023 - 204 StObWs 221/23

    Anforderungen an die Haftbedingungen, insbesondere an den Sichtschutz von

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hängt es in Bezug auf Haftbedingungen grundsätzlich von einer Gesamtschau der tatsächlichen, die Haftsituation bestimmenden Umstände ab, ob die Art und Weise der Unterbringung eines Strafgefangenen die Menschenwürde verletzt, wobei folgende Kriterien eine Rolle spielen: die Bodenfläche pro Gefangenem, die Situation der sanitären Anlagen, die Dauer der Unterbringung und die täglichen Einschlusszeiten, die Lage und Größe des Fensters, die Ausstattung und Belüftung des Haftraums sowie die Raumtemperatur und die hygienischen Verhältnisse (vgl. BVerfG, Beschluss vom 01.12.2020 - 2 BvR 1845/18 -, BVerfGE 156, 182, juris Rn. 62 m.w.N. zur Rspr. des BVerfG zu den Verhältnissen in deutschen Haftanstalten), wobei - jedenfalls bei gemeinschaftlicher Unterbringung - die Situation der sanitären Anlagen, namentlich die Abtrennung und Belüftung der Toilette, zu beachten sind (BVerfG, Kammerbeschluss vom 08.12.2020 - 1 BvR 149/16 -, juris Rn. 17).

    Ein Verstoß gegen die Menschenwürde ergibt sich - anders als bei einer Mehrfachbelegung der Zelle (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 08.12.2020 - 1 BvR 149/16 -, juris Rn. 21 a.E., Rn. 23) - auch nicht daraus, dass die Toilette baulich nicht abgetrennt war, da der Beschwerdeführer in der Einpersonenzelle bei der Toilettenbenutzung nicht den Blicken von Zellenmitgenossen ausgesetzt war und nicht von den Bediensteten der Anstalt beim Betreten der Zelle beobachtet werden konnte (vgl. Senatsbeschluss vom 15.02.2023 - 204 StObWs 490/22 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BayObLG, 19.07.2022 - 203 StObWs 249/22

    Anforderungen an eine menschenwürdige Unterbringung im Justizvollzug

    bb) Nach gefestigter Rechtsprechung hängt die Frage nach der Menschenwürdigkeit der Unterbringung von Strafgefangenen stets von einer Gesamtschau der tatsächlichen, die Haftsituation bestimmenden Umstände ab (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2020 - 1 BvR 149/16 -, juris Rn. 17 ff.).

    Die Frage, wie diese Faktoren je für sich und im Zusammenspiel zu bewerten sind und welche Anforderungen die Menschenwürdegarantie an die Gewährung von Auf- und Umschlusszeiten unabhängig von der Belegung einer Zelle mit mehreren Gefangenen stellt, ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht abschließend geklärt (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2020 - 1 BvR 149/16 -, juris a.a.O.).

  • KG, 13.02.2024 - 9 W 42/23
    Vielmehr dient das Prozesskostenhilfeverfahren dazu, den Rechtsschutz erst zugänglich zu machen, da das von Verfassungs wegen zu gewährleistende Recht auf effektiven Rechtsschutz und Artikel 3 Absatz 1 GG eine Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten auch bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes gebieten (BVerfG, Beschluss vom 17. Februar 2020 - 1 BvR 3182/15, juris, Rn. 14; dass. vom 8. Dezember 2020 - 1 BvR 149/16, juris, Rn. 13).
  • VGH Bayern, 11.05.2021 - 10 C 21.1121

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz erfordert, nämlich nicht selbst bieten, sondern ihn erst zugänglich machen (stRspr d. BVerfG, vgl. z.B. B.v. 8.12.2020 - 1 BvR 149/16 - juris Rn. 13; vgl. auch BayVGH, zuletzt B.v. 18.2.2021 - 10 C 20.668 - Rn. 4, nicht veröffentlicht).
  • OLG Frankfurt, 13.07.2021 - 6 WF 92/21

    Verfahrenskostenhilfe für Inanspruchnahme der Mutter auf Auskunft über leiblichen

    Ist dies jedoch nicht der Fall, steht eine höchstrichterliche Klärung noch aus oder kann die Erfolgsaussicht des Hauptsacheverfahrens gar mit Verweis auf bereits vorliegende Rechtsprechung begründet werden, so ist es mit dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit nicht zu vereinbaren, der unbemittelten Partei wegen fehlender Erfolgsaussicht ihres Begehrens Prozesskostenhilfe vorzuenthalten (vgl. BVerfGE 81, 347 ; BVerfG Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 2020 - 1 BvR 149/16 -, Rn. 14).
  • LSG Bayern, 05.06.2023 - L 13 R 485/22

    Rentenversicherung: Voraussetzung für Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei

    Hiernach dürfen schwierige, bislang ungeklärte Rechts- und Tatfragen nicht im Prozesskostenhilfeverfahren entschieden werden, sondern müssen auch von Unbemittelten einer prozessualen Klärung zugeführt werden können (st. Rspr., vgl. stellv. BVerfG, Beschluss vom 8.12.2020 - 1 BvR 149/16 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 20.09.2022 - 2 Ws 251/22

    Justizvollzugsanstalt: Zulässigkeit von Besuchsbeschränkungen zur

    Denn die Ablehnung von Prozesskostenhilfe kann ungeachtet des Fehlens einschlägiger höchstrichterlicher Rechtsprechung auch dann gerechtfertigt sein, wenn die Rechtsfrage angesichts der gesetzlichen Regelung oder im Hinblick auf Auslegungshilfen, die von bereits vorliegender Rechtsprechung bereitgestellt werden, ohne Schwierigkeiten beantwortet werden kann (BVerfG, Kammerbeschluss vom 8.12.2020 - 1 BvR 149/16, juris = BayVBl 2021, 247).
  • LG Meiningen, 30.11.2022 - 4 StVK 596/18

    Strafvollzug in Thüringen: Verstoß gegen die Menschenwürde durch Unterbringung in

  • VGH Bayern, 21.08.2023 - 5 C 22.1782

    Begehren auf Berichtigung des Geburtsdatums im Melderegister bietet keine

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